Am 12. Dezember 2025 erzielten Vertreter*innen des Vorsitzes des Rates der EU und des Europäischen Parlaments eine vorläufige Einigung über Vorschriften zur Regelung der Anforderungen an die Kreislauffähigkeit von Fahrzeugdesigns und zur Bewirtschaftung von außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen (ABF). Diese neue Verordnung, die als zentrale Säule des europäischen Green Deals gefeiert wird, wird die Entwicklungslandschaft der EU-Automobilindustrie grundlegend verändern, indem sie das Konzept der Kreislaufwirtschaft entlang der gesamten Wertschöpfungskette – von der Konstruktion und Produktion bis hin zur Entsorgung am Ende der Nutzungsdauer – verankelt. Sie wird voraussichtlich zwei Jahre nach ihrer offiziellen Annahme im Jahr 2027 in Kraft treten.

I. Der bedeutendste Durchbruch der neuen Verordnung: Erweiterter regulatorischer Geltungsbereich
Bisher galten die einschlägigen EU-Vorschriften nur für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge. Die neuen Regeln erweitern die Anforderungen an Sammlung, Entgiftung, vorgeschriebene Demontage von Teilen und andere Entsorgungsprozesse auf alle herkömmlichen schweren Nutzfahrzeuge (wie Lkw), Motorräder sowie Spezialfahrzeuge (sowohl leichte als auch schwere).
Um jedoch die Gegebenheiten der Industrie auszugleichen, sieht die Vereinbarung eine besondere Ausnahme für Hersteller von Kleinserien-Schwerlast-Spezialfahrzeugen vor, wodurch notwendige Flexibilität erhalten bleibt, während die Aufsicht gestärkt wird. Diese Anpassung bedeutet, dass der überwiegende Teil der Fahrzeuge auf den Straßen der EU in das System des Kreislaufwirtschaftsmanagements einbezogen wird. Die erhebliche Erweiterung des Anwendungsbereichs wird die Ressourcenrückgewinnung und -nutzung deutlich verbessern.
II. Klare Anforderungen an zirkuläres Design und Anteile an Recyclingmaterial: Zentrale Aspekte der neuen Verordnung
Die Vereinbarung schreibt vor, dass neue Fahrzeuge so konstruiert werden müssen, dass das Recycling, die Wiederverwendung und die Aufarbeitung von Bauteilen erleichtert werden, wodurch Abbau-Herausforderungen bereits an der Quelle angegangen werden. Hinsichtlich des Anteils an recycelten Materialien sind die gestaffelten Zielvorgaben für Kunststoff-Recycling besonders bemerkenswert: Innerhalb von 6 Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung müssen recycelte Kunststoffe 15 % der in neuen Fahrzeugen verwendeten Materialien ausmachen; dieser Anteil muss innerhalb von 10 Jahren auf 25 % steigen, wobei mindestens 20 % dieser recycelten Kunststoffe aus dem geschlossenen Kreislauf-Recycling von ELVs stammen müssen, um sicherzustellen, dass wertvolle Materialien im europäischen Wirtschaftskreislauf verbleiben.

Zusätzlich wird die Europäische Kommission innerhalb von 1 Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung, nach Abschluss einer Machbarkeitsstudie, Recycling-Zielvorgaben für recycelten Stahl, Aluminium, Magnesium und kritische Rohstoffe festlegen, wobei alle Zielvorgaben auf der Nutzung von Post-Consumer-Abfällen basieren.
III. Verschärfte Handhabungsstandards für Gebrauchtwagen und ELVs
Um zwischen Gebrauchtwagen und verschrotteten Fahrzeugen (ELV) zu unterscheiden, stärkt die neue Verordnung die Definition des ELV-Status und das Management der Rückverfolgbarkeit. Sie klärt die Kriterien zur Unterscheidung zwischen Gebrauchtwagen und ELVs, um das langjährige Problem anzugehen, dass jährlich rund 3,5 Millionen EU-Fahrzeuge verschwinden, illegal exportiert werden oder unsachgemäß demontiert werden.

Für Institutionen: Sobald ein Fahrzeug die ELV-Kriterien erfüllt, muss es zur Entsorgung an eine autorisierte Behandlungsanlage (ATF) übergeben werden. Der illegale Export oder die Wiederverkaufung als Gebrauchtwagen ist strengstens verboten.
Für Einzelpersonen wird ein risikobasierter Ansatz für eine flexible Handhabung angewandt. Eine Dokumentation ist nur in Hochrisikoszenarien erforderlich, beispielsweise wenn ein Versicherungsunternehmen einen Totalschaden meldet oder ein Fahrzeug online ohne physische Übergabe verkauft wird.
Hinsichtlich des Besitztumsübergangs wird ein differenziertes Managementmodell angewandt: Institutionen unterliegen strenger Aufsicht, während bei Privatpersonen die Übertragung von Gebrauchtwagen oder ELVs einem risikobasierten Ansatz folgt. Eine Dokumentationspflicht besteht nur in Szenarien mit hohem Risiko (z. B. Totalschaden von Versicherungen festgestellt, Online-Verkauf ohne physische Übergabe), um Risiken zu verhindern, ohne eine starre „Ein-Größe-passt-alle“-Verwaltung zu schaffen.
IIV. Vollständige Stärkung der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR): Automobilhersteller tragen Lebenszyklusverantwortung
Die neue Verordnung verpflichtet Hersteller nicht nur, das zirkuläre Fahrzeugdesign zu fördern, sondern auch die kostenfreie Sammlung und ordnungsgemäße Entsorgung von ELVs sicherzustellen und die entsprechenden finanziellen sowie organisatorischen Verantwortungen zu übernehmen.
Zum Schutz der Funktionsfähigkeit des EU-Binnenmarkts schafft die Vereinbarung einen grenzüberschreitenden Herstellerverantwortungsmechanismus (EPR). Unabhängig in welchem EU-Mitgliedsland ein Fahrzeug verschrottet wird, muss der Hersteller die finanzielle Verantwortung für die Entsorgung übernehmen, wodurch das institutionelle Problem der Verantwortlichkeitsverschiebung bei grenzüberschreitender Verschrottung gelöst wird. Dieser Mechanismus wird die Automobilhersteller dazu zwingen, Recyclinganforderungen bereits in der frühen Produktentwicklungsphase umfassend zu berücksichtigen und die Branche voranzutreiben hin zu einer grünen Produktionsumstellung.
Hinsichtlich der Ausfuhrbeschränkungen verbietet die neue Verordnung ausdrücklich die Ausfuhr von Gebrauchtfahrzeugen, die nicht mehr für die Teilnahme am Straßenverkehr geeignet sind (z. B. solche, die die Sicherheitsstandards nicht erfüllen oder die Emissionsgrenzwerte überschreiten). Dieses Verbot tritt fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung in Kraft.

Diese Maßnahme erfüllt nicht nur das internationale Engagement der EU, keine Umweltbelastung auf Drittländer zu verlagern, sondern stellt auch sicher, dass wertvolle Materialien aus Altfahrzeugen in der Region verbleiben und die Rohstoffversorgung für das System der Kreislaufwirtschaft gewährleistet bleibt.
Daten zeigen, dass die europäische Automobilindustrie sehr ressourcenintensiv ist und jährlich über 7 Millionen Tonnen Stahl, etwa 2 Millionen Tonnen Aluminium sowie 6 Millionen Tonnen Kunststoff verbraucht. Die derzeitige Nutzung von Recyclingmaterialien ist jedoch vergleichsweise gering, wobei der Anteil recycelter Kunststoffe lediglich bei 19 % liegt. Durch die Umsetzung der neuen Verordnung wird dieser Zustand wirksam umgekehrt.
Als zentrale Maßnahme im Rahmen des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft der EU wird diese neue Verordnung zwei bestehende Richtlinien ersetzen und ein System für das kreislaufgerechte Management von Fahrzeugen über deren gesamten Lebenszyklus hinweg einführen. Hintergrunddaten zeigen, dass die EU jährlich über sechs Millionen ELV erzeugt. Obwohl die geltenden Vorschriften eine Materialrückgewinnungsquote von rund 85 % erreicht haben, beschränkt sich dies hauptsächlich auf das einfache Zerkleinern von Metallschrott, wobei eine differenzierte Sortierung und Nutzung fehlt. Die Umsetzung der neuen Verordnung wird den Wandel der Automobilindustrie von einem ressourcenintensiven zu einem kreislauffähigen Modell vorantreiben, Umweltverschmutzungen verringern, nachhaltige Materialversorgungsketten fördern und neue grüne Arbeitsplätze schaffen.
Derzeit steht die vorläufige Einigung noch auf der Warte auf die formelle Genehmigung durch den Rat der EU und das Europäische Parlament. Mit dem Annähern des Inkrafttretens im Jahr 2027 steht die Automobilindustrie der EU vor einem tiefgreifenden grünen Wandel. Für Automobilhersteller werden zirkuläres Design und die Verwendung von recycelten Materialien zu Kernkompetenzen; für Verbraucher werden die Verschrottung und das Recycling von Fahrzeugen standardisierter und transparenter. Dieser auf die Kreislaufwirtschaft ausgerichtete Wandel wird nicht nur das Ökosystem der europäischen Automobilindustrie neu gestalten, sondern auch ein übertragbares „EU-Modell“ für das globale nachhaltige Fahrzeugmanagement bereitstellen. Angesichts der weltweiten Welle des grünen Übergangs wird diese Initiative der EU zweifellos eine weitreichende Vorbildwirkung entfalten und die Automobilindustrie in eine sauberere und nachhaltigere Zukunft vorantreiben.